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Ihr arbeitsmedizinischer Dienst für
Vorsorge und Gesundheitsschutz

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Begehung / Gefährdungsbeurteilung

Die Begehung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt die Grundlage für die sogenannte Gefährdungsbeurteilung dar. Sie ist ein Schlüsselinstrument zur Analyse von Gefährdungen und Risiken und zur Ableitung von Maßnahmen, deren Umsetzung der Sicherheit und insbesondere der Gesundheit der Mitarbeitenden dient.

Wir unterstützen Sie in diesem Punkt vollumfänglich und bedarfsbezogen.

Im Bereich Digitalisierung zeigen wir außerdem auf, wie effektiv und zielführend unsere digitale Betreuung und Beratung für Sie sein kann.

Wir unterstützen Sie deutschlandweit und in den D-A-CH-Regionen!

deutschlandweiter Arbeitsschutz

Wesentliche Informationen zu unseren Begehungen

Gesetze und Vorschriften

Folgende Gesetze/Vorschriften gelten für die Begehungen:

  • DGUV Vorschrift 2
  • ASiG
  • ArbStättV
  • ArbMedVV
  • ArbSchG
  • Verkaufsstättenverordnung
  •  u.v.m.

Vor der Begehung

Diese Besuche werden i. d. R. frühzeitig (mindestens 14 Tage vor dem Termin) durch die Abteilung Arbeitsmedizin der Firma AsA Arbeitsschutz AG angekündigt und mit der Ansprechperson vor Ort abgestimmt.

Wer führt die Begehung durch?

Eine mitarbeitende Person des arbeitsmedizinischen Dienstes wird das Unternehmen/die Filiale/die Zweigstelle begehen.

Teilnehmende an der Begehung

An der Begehung sollte außerdem der:die Sicherheitsbeauftragte, Ansprechperson für den Bereich Arbeitsschutz und/oder die Geschäftsführung/Leitung der Betriebsstätte teilnehmen.

Hilfsmittel der Begehung

Der arbeitsmedizinische Dienst nutzt für die Dokumentationserstellung meist iPads mit eigens dafür entwickelter App. Sie dient außerdem zur Foto-Dokumentation und Berichterstellung.

Während der Begehung

Nach einem kurzen einleitenden Gespräch werden bei der Begehung die Räumlichkeiten nach arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten begutachtet (zum Beispiel Heben und Tragen, Ergonomie am Arbeitsplatz und ggfs. auf Fragen eingegangen). Abschließend wird die arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung und der Begehungsbericht erstellt.

Nach der Begehung

Nach Beendigung der Begehung wird die Dokumentation erstellt und schnellstmöglich nach Finalisierung durch die betriebsärztliche Fachperson an die Ansprechperson per E-Mail gesendet oder optional im Portal (PortAS) bereitgestellt.

Welche Dokumentationen gibt es?

Es wird eine individuelle Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmedizin (mit Fotos) zur Ablage und bei Bedarf zum Ausdrucken und Bearbeiten erstellt. Zusätzlich wird ein Korrektur- und Vorbeugemaßnahmenplan in einer Kurzversion zum Bearbeiten übermittelt.