Begehung / Gefährdungsbeurteilung
Die Begehung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt die Grundlage für die sogenannte Gefährdungsbeurteilung dar. Sie ist ein Schlüsselinstrument zur Analyse von Gefährdungen und Risiken und zur Ableitung von Maßnahmen, deren Umsetzung der Sicherheit und insbesondere der Gesundheit der Mitarbeitenden dient.
Wir unterstützen Sie in diesem Punkt vollumfänglich und bedarfsbezogen.
Im Bereich Digitalisierung zeigen wir außerdem auf, wie effektiv und zielführend unsere digitale Betreuung und Beratung für Sie sein kann.
Wir unterstützen Sie deutschlandweit und in den D-A-CH-Regionen!
Wesentliche Informationen zu unseren Begehungen
Gesetze und Vorschriften
Folgende Gesetze/Vorschriften gelten für die Begehungen:
- DGUV Vorschrift 2
- ASiG
- ArbStättV
- ArbMedVV
- ArbSchG
- Verkaufsstättenverordnung
- u.v.m.
Vor der Begehung
Diese Besuche werden i. d. R. frühzeitig (mindestens 14 Tage vor dem Termin) durch die Abteilung Arbeitsmedizin der Firma AsA Arbeitsschutz AG angekündigt und mit der Ansprechperson vor Ort abgestimmt.
Wer führt die Begehung durch?
Eine mitarbeitende Person des arbeitsmedizinischen Dienstes wird das Unternehmen/die Filiale/die Zweigstelle begehen.
Teilnehmende an der Begehung
An der Begehung sollte außerdem der:die Sicherheitsbeauftragte, Ansprechperson für den Bereich Arbeitsschutz und/oder die Geschäftsführung/Leitung der Betriebsstätte teilnehmen.
Hilfsmittel der Begehung
Während der Begehung
Nach der Begehung
Nach Beendigung der Begehung wird die Dokumentation erstellt und schnellstmöglich nach Finalisierung durch die betriebsärztliche Fachperson an die Ansprechperson per E-Mail gesendet oder optional im Portal (PortAS) bereitgestellt.