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Ob Regale oder Leitern,
wir können Ihre Sicherheit erweitern

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Betriebsmittelprüfung im Arbeitsschutz

In regelmäßigen Abständen sind Unternehmen, z. B. lt. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, dazu verpflichtet Betriebsmittel zu kontrollieren. Für eine Betriebsmittelprüfung können Sie uns, die AsA Arbeitsschutz AG, beauftragen. Wir ermitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Zustand der Betriebsmittel und welche Maßnahmen ggf. getroffen werden müssen. Durch unser fachliches Know-how und die entsprechenden Prüfgeräte können Arbeitsunfälle und Schäden vorgebeugt werden. Die Betriebsmittelprüfung findet in Ihrem Unternehmen vor Ort statt.

Wir unterstützen Sie deutschlandweit und in den D-A-CH-Regionen!

deutschlandweiter Arbeitsschutz

Unter unsere
Betriebsmittelprüfung fallen

Regalprüfung

Eine Regalprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll in regelmäßigen Abständen nach Normen der DIN EN 15635 und DGUV 108-007 von befähigten Personen durchgeführt werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Leitern- und Trittprüfung

Zu den technischen Betriebsmitteln zählen ebenfalls Leitern und Tritte, die durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Information 208-016 vorgeschrieben ist.
Die regelmäßigen Kontrollen müssen von einer befähigten Person unter Beachtung von Normen und Vorschriften durchgeführt werden.

Prüfung von Rolltoren

Zu ortsfesten Betriebsmitteln zählen ebenfalls Rolltore, bei denen im maximalen Prüfintervall von vier Jahren die Pflicht auf Überprüfung besteht. Empfehlenswert ist, dieses Prüfintervall zu unterschreiten und eine jährliche Durchführung in Betracht zu ziehen. Unfälle, die im Zusammenhang mit Rolltoren passieren, fallen selbstverständlich unter Arbeitsunfälle und können bei nicht erbrachter Prüfung maßgeblich in die Schadensabwicklung eines Arbeitsunfalls einfließen.

Prüfung von Laderampen

Wechselbrücken und Laderampen werden beispielsweise für den Ladungsaustausch eingesetzt. Die Prüfung nach DGUV 108-006 (BVGR 233) durch eine befähigte Person muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht müssen auf Ladebrücken und -rampen die Angaben zur Herstellfirma/Lieferdienst, Baujahr, Typ und Tragfähigkeit sein.

Neben nicht elektrischen Betriebsmitteln übernehmen Unternehmer:innen und Geschäftspartner:innen elektrische Betriebsmittelprüfungen für Gabelstapler, Absturzsicherung, Hebebühnen etc..