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Ob groß ob klein –
Sicherheit muss immer sein

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Kleinbetriebe bis 10 MA

Für Betriebe bis 10 Mitarbeitenden gibt es zwar keine verbindliche Vorgabe für die Einsatzzeiten von Fachkräften und betriebsärztlichen Fachpersonen, aber der Arbeitsschutz muss dennoch geregelt bzw. umgesetzt werden. Der:die Unternehmer:in muss sich bedarfsbezogen beraten bzw. unterstützen lassen, um z. B. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen durchzuführen. Dafür gibt es angepasste Betreuungsmodelle, die so viel wie nötig und so wenig wie möglich berücksichtigen, um die Kosten für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin im Rahmen zu halten.

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Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und finden eine Lösung für die vielschichtigen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.